30 Jahre Garantie für Olavson Bräter aus emailliertem Gusseisen
Olavson steht zu der manufakturellen Verarbeitung seiner Produkte und leistet dem Käufer von Produkten aus emailliertem Gusseisen eine Garantie für die fehlerfreie Verarbeitung und einwandfreie Materialbeschaffenheit des Produkts für dessen Lebenszeit, längstens jedoch für einen Zeitraum von 30 Jahren, gültig ab Kaufdatum und unabhängig davon, ob das Produkt für sich selbst oder als Geschenk erworben wurde, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
GARANTIEUMFANG
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Olavson Kochgeschirr aus emailliertem Gusseisen (ohne Zubehörteile). Die Garantie wird in der Form geleistet, dass nach der Entscheidung Olavson die fehlerhafte Ware oder Einzelteile ausgetauscht oder repariert werden. Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von Olavson übernommen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt.
GARANTIEZEIT
Berücksichtigt werden alle Garantieansprüche, die innerhalb der Garantiezeit beim Einzelhändler, bei dem das Gerät gekauft wurde oder bei unserer Niederlassung eingehen. Sämtliche Ansprüche aus der Garantie verjähren spätestens 30 Jahre nach der ersten Lieferung und zwar auch dann, wenn bereits Garantieleistungen erbracht worden sind.
ABWICKLUNG
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Material oder Verarbeitungsfehler an der Ware, so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat geltend zu machen. Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen sind der Einzelhändler, der das Kochgeschirr ausgeliefert hat, befugt. Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung auf dem Wege zur oder von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt oder das instandgesetzte Kochgeschirr wieder ausliefert, trägt der Kunde. Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem beanstandeten Kochgerät eine schriftliche Beanstandung vorgelegt wird, aus der sich Name, Adresse des Anspruchstellers sowie die Art der Beanstandung entnehmen lassen. Entscheidet sich Olavson für einen Austausch des defekten Kochgerätes, so ist Olavson berechtigt, ein vergleichbares Produkt zur Verfügung zu stellen, wenn dieselbe Ware nicht mehr hergestellt wird. Die Ersatzbeschaffung in der ursprünglichen Farbe kann nicht garantiert werden.
AUSSCHLUSS DER GARANTIE
Folgendes ist von der Garantie ausgeschlossen bzw. folgende Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden:
Pfannen, Töpfe und weitere Produkte von Olavson
Für bestimmte Produkte aus dem Onlineshop übernimmt die Olavson GmbH eine Haltbarkeitsgarantie. Bei Produkten für die eine solche Garantie übernommen wird, findet sich ein entsprechender Hinweis mit Angabe der für das Produkt geltenden Garantielaufzeit in der Produktbeschreibung. Sofern sich an einem Produkt für das eine Garantie übernommen wird innerhalb der Garantiezeit ein Mangel in Form eines Verarbeitungs- oder Materialfehlers zeigt, wird das Produkt von der Olavson GmbH kostenfrei repariert oder ausgetauscht. Die angegebene Garantielaufzeit beginnt an dem Tag, an dem der Kunde das Produkt erhält, d.h. ab Gefahrübergang.
Stellt der Kunde einen solchen Fehler fest, muss er zur Geltendmachung seines Garantieanspruchs den Fehler bis spätestens einen Monat nach Auftreten der Olavson GmbH mitteilen. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an:
Olavson GmbH, Merowingerplatz 1, 40225 Düsseldorf, +4922195673389, hello@myolavson.com
Sofern sich der von dem Kunden behauptete Mangel an dem Produkt bestätigt, wird die Olavson GmbH nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten das Produkt entweder reparieren oder ein Austauschprodukt liefern. Die Olavson GmbH übernimmt in diesem Fall alle anfallenden Versendungskosten.
Diese Garantie deckt keine Schäden ab, die auftreten können in Folge von Stürzen, Missbrauch, Nichtbeachtung der Bedienungs- und Pflegehinweise, sowie einer Veränderung oder nicht autorisierten Reparatur des Produktes. Darüber hinaus erstreckt sie sich nicht auf normalen Verschleiß und nicht auf die folgenden Fälle:
Die dem Kunden gesetzlich zustehenden Gewährleistungsrechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.